Unsere Position zum Neubaugebiet "Oberer Dümmersberg"

15. Oktober 2018

Bei der Entwicklung eines neuen Baugebiets am „Oberen Dümmersberg“ geht um die Schaffung eines neuen Stadtteils für Ochsenfurt. Dieser neue Stadtteil bietet für die Stadt Chancen und Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen und Risiken. Uns geht es um eine verantwortungsvolle und nachhaltige Entscheidung, die die Vorteile, aber auch die ökologischen Auswirkungen und finanzielle Risiken im Blick behält.

I. Vorgaben und Rahmenbedingungen festlegen!

Für eine Entwicklung am oberen Dümmersberg gibt es aus unserer Sicht folgende Vorgaben und Rahmenbedingungen, die zunächst geklärt sein müssen, bevor die Verwaltung beauftragt werden kann, weitere Schritte zu unternehmen:

  1. Die Entwicklung des Baugebiets muss stadtnah von Norden her – beginnend nach der Hangkante am Dümmersberg erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Satellitensiedlung ohne Bezug zur Altstadt entsteht.

  2. Eine Erschließung des Baugebiets „Oberer Dümmersberg“ über die Lehmsteige ist unverzichtbar. Nur dadurch ist die Anbindung an die Altstadt und die Nutzung der bestehenden Infrastruktur von Ochsenfurt gegeben.

  3. Die Flächen für die Baulandentwicklung müssen im Besitz der Stadt Ochsenfurt sein bzw. erworben werden können. Dadurch wird eine tatsächliche Bautätigkeit sichergestellt.

  4. Die Baulandpreise in einem Baugebiet am „Oberen Dümmersberg“ müssen auch für Familien finanzierbar sein. Es müssen Flächen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden z.B. über die städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) und klassischer Mietwohnsbau.

  5. Neben der Entwicklung des Baugebietes „Oberer Dümmersberg“ müssen die Planungen für die Baugebiete in den Stadt- und Ortsteilen mit gleichem Nachdruck vorangetrieben werden. Dort stehen schneller baureife Grundstücke zur Verfügung.

Um die Innenentwicklung und die Entwicklung der Ortsteile zu stärken, fordern wir ein aktives, professionelles Leerstands- und Innenentwicklungsmanagement im Bauamt der Stadt Ochsenfurt. Wir beantragen daher, ein Tätigkeitsprofil für eine Stelle im Bauamt zu erstellen, die neben der Vermittlung geeigneter Objekte auch planerische und organisatorische Hilfestellung umfasst.

II. Offene Fragen frühzeitig klären, realistisch und kostenbewusst planen!

Vor einer Grundsatzentscheidung sollte der Stadtrat die notwendigen Informationen erhalten. Dazu gehört insbesondere:

  1. Darstellung des Finanzbedarfs: a. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung aus der Machbarkeitsstudie des Jahres 2007 muss aktualisiert und zu konkretisiert werden. b. Für jeden einzelnen Bauabschnitt, der nacheinander von der Hangkante nach Süden erschlossen wird, muss eine Kostenschätzungen vorgelegt werden.
    Dabei sollen die Gesamtkosten differenziert aufgeschlüsselt werden: Erschließung durch Straßen, Erstellung von Wasser- und Abwasseranlagen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen etc. c. Die Erschließungskosten pro Quadratmeter sind anzugeben falls nur der erste Bauabschnitt realisiert wird.

  2. Bei der Planung müssen die Kosten für den notwendigen Ausbau der sozialen Infrastruktur von Ochsenfurt berücksichtigt werden. Konkret: a. Wie hoch ist der zusätzliche Bedarf an Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen, sowie an Grundschulplätzen für jeden einzelnen Bauabschnitt? b. Welche zusätzlichen Kosten kommen auf die Stadt durch die Bereitstellung des zusätzlichen Bedarfs zu? c. Werden durch eine Erschließung des oberen Dümmersbergs die Wasser- und Abwasserpreise im gesamten Stadtgebiet steigen?

  3. Die SPD-Fraktion steht der Erweiterung des Gewerbegebietes im Bereich Hohestadt Süd offen gegenüber. Auch hier sind Kostenschätzungen vorzulegen.

Dümmersberg

Eine verantwortbare Entscheidung für den Dümmersberg als neues Baugebiet sollte der Stadtrat dann treffen, wenn die Vorgaben geklärt sind (I.) und brauchbare Folgekostenabschätzungen vorliegen (II.). Bürgermeister und Verwaltung sind aufgefordert, diese Klärung rasch herbeizuführen.

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